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Urlaub mit den Großeltern: 6 Tipps
Text: Redaktion

Generationen-Frage

Urlaub mit den Großeltern: 6 Tipps

Das kommt natürlich auf die Situation an. Generationenreisen sind jedenfalls im Kommen. Worauf zu achten ist, wenn Oma und Opa mit dem Enkelkind verreisen. Und: Warum eine Vollmacht für die Großeltern viel Ärger ersparen kann.

Es gibt viele Gründe, das eigene Kind gemeinsam mit den Großeltern Urlaub machen zu lassen. Zwei mögliche davon: Die Eltern können wieder einmal zu zweit ausspannen. Das ist eine Wohltat für die Paarbeziehung. Oder Mama und Papa müssen in den Sommerferien arbeiten. Auch dann sind sie froh, wenn die Großeltern für ein paar Tage die Betreuung der Kinder übernehmen.

Urlaub mit den Großeltern: Stellen Sie sich diese Fragen

1. Warum sollten Enkel und Großeltern gemeinsam urlauben?

Noch ein Grund für einen generationenübergreifenden Urlaub: Ältere Menschen sind heute oft noch sehr fit und reiselustig. Viele Großeltern freuen sich bestimmt, die Enkelkinder einmal ganz für sich zu haben.

Und für die Kinder ist es eine schöne Erfahrung, im gemeinsamen Urlaub intensiv Zeit mit Oma und Opa zu verbringen. Das verschafft sicher auch den einen oder anderen Perspektivenwechsel. Beide lernen sich nochmal von einer anderen Seite kennen.

2. Wann ist ein Urlaub mit Oma und Opa anzuraten?

Voraussetzung für einen Generationenurlaub ist: Die Enkelkinder sehen die Großeltern auch im Alltag häufig und haben eine gute Vertrauensbasis. Und: Oma und Opa sollten sich geistig und körperlich fit genug fühlen. Schließlich werden sie über mehrere Tage oder Wochen hinweg die alleinige Verantwortung für die Enkerln übernehmen.

Finden Sie vorher gemeinsam mit den Großeltern Antworten auf diese Fragen:

  • Welche Urlaubsform kommt infrage: Urlaub in den Bergen, auf dem Bauernhof oder lieber am Meer?
  • Wie erfolgt die Anreise und wie lang darf sie sein?
  • Kommen Unterkünfte mit Kinderbetreuung infrage?
  • Familienhotel, Pension, Campingurlaub oder etwas ganz anderes?
  • Was machen Kinder und Großeltern gerne gemeinsam?
  • Will man auf organisierte Ausflüge und spezielle Angebote für Generationenurlaub zurückgreifen oder lieber individuell unterwegs sein?

3. Funktioniert der Urlaub mit den Großeltern überhaupt?

Um Großeltern und Kinder auf den gemeinsamen Urlaub vorzubereiten, macht ein Testlauf Sinn: Versuchen Sie es lieber erst einmal mit einem Mini-Urlaub am Wochenende. So können alle Beteiligten erproben, wie sie sich in der Situation zurechtfinden. Ideal ist ein Urlaubsort in der Nähe des Elternhauses. Dann sind Mama und Papa rasch zur Stelle, wenn sie gebraucht werden.

4. Welche Regeln sollten wir vor dem Generationenurlaub abstimmen?

Man kennt das: Die Eltern halten Süßigkeiten und Zucker so lange wie möglich fern vom Kind. Dann kommt die Oma und bringt eine Tafel Schokolade mit, um ihr Enkerl zu verwöhnen. Vor einem Generationenurlaub sollte die Familie deshalb vorher abklären, was erlaubt ist und was nicht. Das „Süßigkeitenverbot“ ist dafür vielleicht nicht das beste Beispiel, weil es der Realität meist nicht standhält. Aber es ist sinnvoll, die Großeltern über Zu-Bett-Geh-Regelungen oder Fernseh-Abmachungen zu informieren. Das heißt nicht, dass Oma und Opa beim Urlaub mit dem Enkelkind nichts selbst entscheiden sollten. Aber Standpunkte, die den Eltern wichtig sind, werden besser im Vorhinein besprochen.

5. Was sollten die Großeltern unbedingt mitnehmen?

Mit in den Koffer gehören beim Urlaub mit den Enkelkindern praktische Must-Haves wie zum Beispiel das Lieblings-Kuscheltier der Enkelkinder. Außerdem alles, was tägliche Rituale betrifft, zum Beispiel beim Zubettgehen oder Zähneputzen. Auch Pässe, den Impfausweis des Kindes und eine kleine Reiseapotheke nicht vergessen.

6. Ist eine Vollmacht für die Großeltern notwendig?

Neben dem gültigen Reisepass des Kindes empfiehlt der ÖAMTC, beim Urlaub mit den Großeltern eine Vollmacht mitzunehmen. Das ist eine Einverständniserklärung der Eltern, dass Oma und Opa während des Urlaubs die Verantwortung für die Kinder übernehmen. Ansonsten kann es in manchen Ländern sogar zu Einreiseproblemen kommen.

Idealerweise ist die Vollmacht in die entsprechende Landessprache oder zumindest auf Englisch übersetzt. In welchen Ländern eine Vollmacht nötig ist, darüber gibt der ÖAMTC in seinen LänderinfosAuskunft. Vorlagen und Musterformulare für die Vollmachten beliebter Urlaubsländer sind ebenfalls auf der Website des ÖAMTC herunterzuladen.

Manche Länder verlangen außerdem, dass die Vollmacht amtlich beglaubigt ist. Laut ÖAMTC sind das etwa Griechenland oder Serbien. Das Außenministeriumlistet alle Länder der Welt auf. Unter dem Menüpunkt „Einreise & Ausreise“ informiert es detailliert über die jeweiligen Einreisebestimmungen. Konkret auch über die genauen Anforderungen bei Reisen mit Minderjährigen.