Kennen Sie diese 6 Dinge übers Radfahren?
Anstatt dicht gedrängt in den Öffis zu sitzen oder mit dem Auto im Stau zu stehen, steigen auch im Herbst viele lieber auf den luftigen Drahtesel. Ob Coronazeiten oder nicht: Was wir über das Radfahren wissen sollten.
In Zeiten von „Fridays for Future“ und Corona erlebt das Radfahren eine wahre Renaissance: Das ist wunderbar, denn damit schützen wir uns selbst, Radfahren ist gesund und wir kommen dem Konzept nachhaltig leben einen Schritt näher. Nicht nur im Sinne nachhaltiger Mobilität wollen wir ab jetzt wieder öfter auf zwei Rädern unterwegs sein. Was wir dabei beachten sollten und welche Maßnahmen uns dafür die Weichen stellen.
Das Wichtigste vorab: Kinder haben im Straßenverkehr immer Vorrang! Egal, ob ein Schutzweg (Zebrastreifen) vorhanden ist oder nicht! Befindet sich ein Kind auf der Straße oder möchte es diese erkennbar überqueren, müssen Menschen auf Rädern oder im Auto ihm Vorrang geben. Das gilt auch dann, wenn Erwachsene dabei sind. Leider missachten Verkehrsteilnehmer diese Regel immer wieder.
Radfahren: 6 spannende Fakten über Gesundheit & Co
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Radfahren verlängert das Leben
Radfahren verbrennt nicht nur Kalorien und bringt die Beinmuskulatur in Schwung, es kann sogar lebensverlängernd wirken. „Es schützt vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Übergewicht und steigert Koordination und Wohlbefinden“, sagt Martin Blum, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Wien.
Menschen, die zur Arbeit radeln, haben laut einer britischen Studie ein um 53 Prozent niedrigeres Risiko, Herzkrankheiten zu bekommen! Auch die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu erkranken sinkt um 45 Prozent. Darüber hinaus pusht Radfahren das Immunsystem und reduziert die Infektanfälligkeit – was vor allem in (Corona-)Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr von Vorteil ist.
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Statt Dienstauto: Betriebe zahlen Jobrad
Betriebe, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstfahrräder – mit oder ohne Elektro-Antrieb – zur Verfügung stellen, dürfen sich freuen: Dank des neuen JobRad-Modells sind die Drahtesel seit 01.01.2020 vorsteuerabzugsfähig. Zuckerl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Räder dürfen auch privat genutzt werden.
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Lastenrad: Ausborgen oder Kauf fördern lassen
Ein Cargo Bike kann gerade in der Stadt ein Auto ersetzen – etwa, um Einkäufe zu erledigen oder kleinere Lasten oder eben seine Kinder zu transportieren. Beim Kauf von Transportfahrrädern kann man sich finanziell fördern lassen – auch regional, hier gibt es eine Übersicht.
Wer nur ab und zu ein Lastenrad braucht, kann es sich beim Grätzlrad Wien kostenlos ausleihen, bis zu 24 Stunden lang. Auch in anderen österreichischen Städten gibt es Verleihangebote von Cargo Bikes.
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Wie ist das nun mit der Helmpflicht?
Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen hierzulande einen Helm tragen. Bei Erwachsenen wird an die Eigenverantwortung appelliert, obwohl ein Helm bei bestimmten Unfällen die Verletzungsgefahr reduziert. Dennoch wird eine generelle Helmpflicht von Vertreterinnen und Vertretern der Radlobby abgelehnt. Auch Experte Blum hält sie für kontraproduktiv. Die österreichische Radlobby argumentiert folgendermaßen: „Beim Radfahren sind die Vorteile für die eigene Gesundheit zwanzig Mal so groß wie das Risiko im Verkehr – egal ob mit oder ohne Helm.“ Ja, der Helm minimiert bei bestimmten Unfallarten das Verletzungsrisiko, aber, betont die Radlobby: Ein Helm senkt nicht die Unfallgefahr an sich – dafür müsste der Autoverkehr z.B. entschleunigt und die Infrastruktur für Radler verbessert werden.
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Sicheres Radfahren für Kinder
Für Kinder gelten im Radverkehr spezielle Regelungen: „Kleine Kinder auf Laufrädern oder Kinderrädern mit maximal 30 cm (12 Zoll) Felgendurchmesser dürfen auf dem Gehsteig fahren. Ältere Kinder auf größeren Rädern nutzen den Radweg“, sagt Martin Blum. Bis zum Alter von zwölf Jahren dürfen sie dort allerdings auch nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren, insofern sie mit 10 Jahren keine freiwillige Radprüfung abgelegt haben.
Gibt es keinen Radweg, ist das Fahren auf dem Gehsteig für Räder mit einem Felgendurchmesser über 30 cm gesetzlich dennoch nicht erlaubt – Kinder müssten also auf der Straße fahren. Damit solche Situationen vor allem in Städten minimiert werden, sind für 2021 in Wien 20 neue fahrradfreundliche Straßen geplant.
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Rad trifft Auto
Die Beziehung ist kompliziert. Zwar gibt es eine Straßenverkehrsordnung, dennoch sind vor allem bei nachträglich errichteten Radwegen die Regeln für Auto- und Radfahrer nicht immer ganz klar. Was, wenn ein Radfahrstreifen in die Fahrbahn übergeht? Dann gilt beim Einordnen laut StVGO das Reißverschlusssystem. Radfahrer haben nur dann Nachrang, wenn sie von einem Radweg ohne Radfahrüberfahrt auf die Straße fahren.
Auch gegen die Einbahn darf geradelt werden, wenn es dafür eine Kennzeichnung gibt oder die Straße eine Wohnstraße ist. Doch was gilt an der Kreuzung am Ende der Straße? „Ohne Radfahranlage gilt entweder der Rechtsvorrang oder die jeweilige Vorrangbeschilderung“, heißt es dazu vom ÖAMTC.